Abkochgebot ab sofort für ganz Bad Salzuflen

Bereits seit Freitag gilt ein Abkochgebot des Trinwassers in den Ortsteilen Schötmar, Ehrsen-Breden sowie in Teilen von Werl-Aspe. Hier ist durch den starken Regen Anfang der Woche Oberflächenwasser in einen Brunnen gelangt, das zur Verunreinigung des Trinkwasser geführt hat, wie die Stadtwerke mitteilten. Dieser Brunnen wurde unmittelbar abgestellt.

Nun wurden allerdings in weiteren Anlagen der Stadtwerke Bad Salzuflen, die bei dem Probeergebnis vor zwei Tagennoch unauffällig waren, ebenfalls Fäkalkeime tierischen Ursprungs im Trinkwasser bestätigt. Somit gilt das Abkochgebot nun für das gesamte Stadtgebiet. Noch am Freitag seien alle Ortsteile bis auf Schötmar, Ehrsen-Breden und Teile von Werl-Aspe keimfrei gewesen, schreiben die Stadtwerke in einer Pressemitteilung.

Das Kreisgesundheitsamt hat in Abstimmung mit dem Krisenstab der Stadtwerke Bad Salzuflen ein sofortiges Abkochgebot für das gesamte Stadtgebiet ausgesprochen und als weitere Maßnahme die Chlorung der Netze angeordnet. Die betroffene Bevölkerung wurde umgehend per Radio, über die Website, in den sozialen Medien sowie über die Warn-Apps „NINA“ und „KATWARN“ informiert.

Das Unternehmen vermutet laut Mitteilung einen Zusammenhang mit den starken Regenfällen vom vergangenen Dienstag, 12. September. Der Wasserversorger arbeite mit Hochdruck an der Ursachenforschung. Da es sich um geologisch unterschiedliche Standorte der Brunnen handele und keine Verbindung zu dem zuletzt betroffenen Brunnen bestehe, sei die Ursache für die stadtumfassende Verkeimung nicht eindeutig.

Die Stadtwerke prüfen jetzt mit dem Kreisgesundheitsamt und externen Experten alle denkbaren Möglichkeiten, wie die Keime ins Wasser gelangen und die Verunreinigungen entstehen konnten. Trotz der Ausweitung des Abkochgebotes auf ganz Bad Salzuflen ist die Trinkwasserversorgung quantitativ sichergestellt.

Die Stadtwerke mahnen, die Anweisungen des Kreisgesundheitsamtes zu befolgen: Trinken, Lebensmittelzubereitung, Zähneputzen, Kontakt mit offenen Wunden: Nur abgepacktes Wasser verwenden oder abgekochtes Wasser.

Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser in Kaffeemaschinen zur Herstellung von Heißgetränken verwendet werde, wenn ein Erhitzen auf mindestens 82 Grad gewährleistet ist. Zum Herstellen von Kaltgetränken und Eiswürfeln ist abgekochtes Wasser zu verwenden. Zum Wäschewaschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte mindestens 40 Grad betragen. Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern das Gerät mit Temperaturen über 60 Grad spült und trocknet. Wasser wird gechlort Auf Anordnung des Gesundheitsamtes des Kreis Lippe wird dem Trinkwasser vorübergehend Chlor als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben, schreiben die Stadtwerke.

Es könne zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen. Gesundheitliche Bedenken bestünden nicht. Bei den Bakterien handele es sich um Fäkalkeime tierischen Ursprungs. Die Trinkwasserversorgung der Stadtwerke Bad Salzuflen sei sichergestellt, sie informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht mehr zusätzlich desinfiziert wird. Zudem werde darum gebeten, die Informationen auch an Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben. Die Stadtwerke haben eine Website mit den wichtigsten Informationen sowie Fragen und Antworten zur Trinkwasserverunreinigung eingerichtet: www.stwbs.de/abkochgebot.

Es wird dringend empfohlen, die Anweisungen des Gesundheitsamtes und der Stadtwerke genau zu befolgen, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

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Verkeimtes Trinkwasser kann auch in Zahnarztpraxen und den Dentaleinheiten ein Problem sein. Wir bieten Lösungen an, die Keime, Viren und Bakterien in den Dentaleinheiten bekämpfen und für hygienische Zustände sorgen.

Abkochgebot für Böblingen und Dagersheim

Am Mittwochnachmittag wurde eine Kontamination des Trinkwassers in Böblingen und Dagersheim bemerkt. Es wird empfohlen, das Leitungswasser weiterhin zu kochen.

Die Stadtwerke Böblingen informierten darüber, dass das Trinkwasser in Böblingen und Dagersheim bakteriell belastet ist. Diese Feststellung wurde am Mittwochnachmittag getroffen. Es wird geraten, das Wasser aus der Leitung mindestens sieben Minuten lang zu kochen. Diese Empfehlung bleibt zumindest bis Freitag bestehen. Besonders für Personen mit einem schwächeren Immunsystem ist das Kochen des Wassers essenziell, betonte Christine Tomschi, die Leiterin der Böblinger Stadtwerke.

Keime im Trinkwasser des Neuburg-Schrobenhausen-Kreises

Das Gesundheitsamt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen hat die zuvor verhängte Abkochverordnung für das Trinkwasser der Burgheimer Gruppe teilweise zurückgezogen. Diese Maßnahme war ursprünglich aufgrund des Nachweises von coliformen Bakterien im Wasser der genannten Gruppe eingeleitet worden.

Neueste Wasserproben haben es ermöglicht, die Abkochverordnung in bestimmten Bereichen des Versorgungsgebiets aufzuheben. Insbesondere in Burgheim und den Rain-Ortsteilen ist das Abkochen nicht mehr notwendig, da hier keine coliformen Bakterien mehr nachgewiesen wurden.

In Gebieten wie Dezenacker, Längloh, Illdorf, Biding, Leidling, St. Wolfgang, Ehekirchen, Wallertshofen, Ambach, Bonsal, Buch, Dinkelshausen, Fernmittenhausen, Hollenbach, Holzkirchen, Nähermittenhausen, Ried, Schainbach, Schönesberg, Seiboldsdorf, Walda, Waidorf, Rohrenfels, Baiern, Isenhofen, Ballersdorf (ausgenommen am Südhang), Ergertshausen und Wagenhofen muss das Wasser weiterhin abgekocht werden. Eine Chlorung ist nicht vorgesehen, da das Abkochen eine ausreichende Desinfektion sicherstellt. Die Untersuchung zur Ermittlung der Ursache für den Eintrag der Keime in das Wasser ist noch im Gange, und weitere Wasserproben wurden bereits entnommen. Die Abkochverordnung bleibt in Kraft, bis eine einwandfreie Wasserqualität wiederhergestellt ist.

Aufgrund der Möglichkeit der Übertragung von Krankheiten wie Durchfall durch coliforme Bakterien im Trinkwasser, empfiehlt das Gesundheitsamt, dass das Wasser der Burgheimer Gruppe nur in abgekochtem Zustand verwendet werden sollte. Die Bewohner der betroffenen Gebiete werden aufgefordert, die Anweisungen des Gesundheitsamtes weiterhin zu befolgen und Leitungswasser nur nach dem Abkochen zu trinken und zu nutzen.

Enetrokokken im Trinkwasser von Tunau

Im Tunau wurde eine leichte Belastung des Trinkwassers mit Enterokokken festgestellt. Daher hat das Gesundheitsamt Lörrach die Anweisung gegeben, dass das Wasser vor dem Verzehr abgekocht werden muss. Dies betrifft nicht nur das Trinkwasser, sondern auch Wasser, das zum Waschen und Zubereiten von Lebensmitteln, zum Herstellen von Eiswürfeln und zum Zähneputzen verwendet wird. Insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder sowie kranke oder immungeschwächte Personen sollte auch das Wasser zur Körperpflege abgekocht werden.

Das Trinkwasser in Neuenstein-Eschelbach ist verkeimt

Im Mai 2023 hat Neuenstein-Eschelbach, ein Teil der Stadt Neuenstein im Hohenlohekreis, eine Wasserkrise erlebt. In einer routinemäßigen Trinkwasserprobe wurde eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt, was auf das Vorhandensein von Keimen im Trinkwasser hinwies​1​.

Die Stadtverwaltung hat schnell reagiert und die Einwohner informiert, dass das Trinkwasser bis auf Weiteres abgekocht werden muss. Dies galt nicht nur für das Trinkwasser, sondern auch für Wasser, das zum Reinigen von Geschirr und zum Zähneputzen verwendet wird. Der Bürgermeister, Karl Michael Nicklas, teilte dem SWR mit, dass die Abkochanweisung mindestens bis zum darauffolgenden Mittwoch in Kraft bleiben würde, und dass weitere Wasserproben entnommen würden.

Die Stadt plante, das Wasser mit Chlor zu desinfizieren, um die Verunreinigung zu beseitigen. Die angewandten Chlorwerte entsprachen den in der Trinkwasserverordnung zulässigen Grenzen. Nach der Chlorung sollte eine weitere Untersuchung des Wassers durchgeführt werden. Sollte diese Untersuchung keine Probleme aufzeigen, würde die Stadt das Abkochgebot aufheben und die Bürger informieren.

Die genaue Ursache der Verunreinigung war zunächst unklar, doch die Stadtverwaltung begann umgehend mit der Ursachenermittlung​1​. Das Innenministerium Baden-Württemberg und die Berufsfeuerwehr Reutlingen, die die Situation als gering gefährlich einstuften, überwachten den Vorfall aufmerksam.

Am 24. Mai 2023 um 18:22 Uhr gab das Innenministerium Baden-Württemberg schließlich eine Entwarnung heraus. Diese Entwarnung galt für die gesamten Gebiete des Hohenlohekreises und Schwäbisch Hall. Sie signalisierte das Ende des „Trinkwasserabkochgebots für die Ortsteile Eschelbach und Obersöllbach – Neuenstein-Eschelbach und Neuenstein-Obersöllbach“, das am 19. Mai 2023 um 12:58:42 Uhr ausgesprochen worden war.

Diese Krise hat die Wichtigkeit regelmäßiger Wasserqualitätskontrollen und einer schnellen Reaktion auf Qualitätsprobleme verdeutlicht. Die Stadt Neuenstein konnte durch ihr schnelles Handeln und die Durchführung geeigneter Maßnahmen eine potenziell gesundheitsgefährdende Situation abwenden.

Trinkwasser in Neuenstadt am Kocher verunreinigt

Die Trinkwasserversorgung in Neuenstadt am Kocher (Kreis Heilbronn) wurde verunreinigt und das Wasser darf derzeit weder zum Trinken noch zur Körperpflege genutzt werden, wie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz mitteilte. Die Bewohner der Ortsteile Brambacher Hof, Kochertürn und Bürg sollten das Trinkwasser weder konsumieren noch für die Körperpflege verwenden. In den Ortsteilen Cleversulzbach und Neuenstadt Nord, Ost, Süd wird empfohlen, das Wasser vorsichtshalber abzukochen. Bürgermeister Andreas Konrad informierte den SWR, dass die betroffenen Hochbehälter gereinigt und mit frischem Wasser nachgefüllt werden.

Üblicherweise wird bei Trinkwasserverunreinigungen ein Abkochgebot ausgesprochen. In diesem Fall hat das Gesundheitsamt jedoch auch eine Warnung vor der Verwendung des verunreinigten Wassers zur Körperpflege ausgegeben. Die Stadtverwaltung gab bekannt, dass das Gesundheitsamt diese Warnung aus Sicherheitsgründen ausgesprochen hat, da eine solche Trübung des Wassers bisher noch nicht vorgekommen ist. Es gibt jedoch keinen besonderen Grund zur Besorgnis aufgrund des ausgesprochenen Verbots.

Die Stadt erklärte auf ihrer Webseite, dass die Verunreinigung des Wassers durch starken Regen verursacht wurde, der das Eigenwasser trübte und über das Netz verbreitete. Die betroffenen Hochbehälter wurden bereits gereinigt und werden mit frischem Bodenseewasser nachgefüllt. Allerdings befindet sich immer noch verunreinigtes Wasser im Leitungsnetz. Die Stadt plant, am Mittwoch die Leitungen zu spülen und Proben zu entnehmen. Nur wenn diese unbedenklich sind, wird das Gesundheitsamt eine Freigabe erteilen.

Die Stadt hofft, die Warnung bereits am Mittwochmittag (10. Mai 2023) aufheben zu können.

Trinkwasser in Oppenrod verunreinigt

Die Gemeinde Buseck gibt bekannt, dass das Trinkwasser in Oppenrod derzeit ausschließlich abgekocht verwendet werden sollte. Schon vor einer Woche wurden bei einer Untersuchung der Gemeindewerke bakterielle Verunreinigungen im Wasser festgestellt. Da die genaue Ursache noch nicht eindeutig ermittelt wurde, empfiehlt die Gemeinde, das Trinkwasser im gesamten Versorgungsnetz Oppenrods mindestens zehn Minuten lang abzukochen, bevor es verwendet wird.

Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung ist das Wasser jedoch nicht geeignet.

In den nächsten Tagen wird das Leitungsnetz gespült und desinfiziert, wodurch ein Chlorgestank entstehen kann. Es werden zudem täglich Wasserproben entnommen. Sobald mindestens zwei negative Befunde vorliegen, soll die Warnung aufgehoben werden.
Datum: 4.5.2023

Wasserstoffperoxid zur Desinfektion von Trinkwasser

Das Thema „Trinkwasser- & Trinkwasserdesinfektion“ wird regelmäßig in Magazinen für Campingmobile, Caravan-Besitzer und auch Yachtbesitzer aufgegriffen.


Der Wirkstoff Wasserstoffperoxid wird in der UBA-Liste des Umweltbundesamtes nur als OXIDATIONsmittel genannt. Außerdem muss es laut DVGW-Regelwerk W291 „Reinigung und Desinfektion von Wasserverteilungsanlagen“ in einer 25 Mal höheren Dosierung eingesetzt werden, um die gleiche Wirksamkeit zu Erreichen, wie z.b. das Chlordioxid, wie es von der biostream® GmbH vertrieben wird.

Warum ich das Thema Desinfektion von Trinkwasser mit Produkten auf Wasserstoffperoxid aufgreife? Ganz einfach!

Gerade im Bereich der Zahnärzte wird von den Dentaldepots immer wieder auf die Gefahr der Verkeimung des Wassers hingewiesen. Empfohlen werden dann Produkte, die schon seit Jahren am Markt sind. Dabei fallen immer wieder Namen von Produkten, die „schon immer“ eingesetzt werden. Ich will hier keine Namen nennen, aber der Zahnarzt sollte nur ein einziges Mal einen Blick auf die Inhaltsstoffe der teuer eingekauften Desinfektionsmittel richten. Wenn Produkte zur Desinfektion von Dentaleinheiten der Marktführer eingesetzt werden, finden Sie sicherlich den Wirkstoff Wasserstoffperoxid. Dabei spielt die Konzentration des Wirkstoffes Wasserstoffperoxid nicht wirklich eine Rolle.

Warum nicht?
Weil die eingesetzten Konzentration größtenteils bei 8% liegen und zudem oftmals QAV (Quartäre Ammoniumverbindungen) in der Zubereitung vorhanden sind. Suchen Sie mal bei Google® nach „Quartäre Ammoniumverbindungen“ und fragen Sie sich dann, warum z.b. Coca-Cola® als verantwortungsvoller Hersteller von Getränken auf den Einsatz von Quartären Ammoniumverbindungen vollends verzichtet.

Fazit:
Wasserstoffperoxid ist laut Umweltbundesamt ein Oxidationsmittel und kein Desinfektionsmittel. Und Kontakte mit Zahnärzten bestätigen, dass trotz Einsatz der vom Hersteller der Dentaleinheiten empfohlenen Produkte (mit Wirkstoff Wasserstoffperoxid) Keime, wie z.b. E.Coli, Pseudomonas oder Legionellen eine erhöhte Gesamtkeimzahl nachgewiesen wurde.

Trinkwasser in Deutschland – bestkontrolliert. Ja? Nein?

Trinkwasser und besonders die Qualität des Trinkwassers in Deutschland interessiert mich persönlich schon seit Langem. Und weil zahlreiche Institutionen behaupten, dass das Trinkwasser in Deutschland das „am intensivsten kontrollierte Lebensmittel“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Trinkwasser) ist, würde ich Ihnen gerne Fakten für diese Aussage präsentieren.

Zur Zeit warte ich noch auf Antworten aus verschiedenen Gesundheitsämtern zu meinen Anfragen. Bevor mir diese nicht schriftlich vorliegen (Ja, es gibt zahlreiche Telefongespräche als Vorgespräch, die jedoch noch schriftlich bestätigt werden müssen), kann ich mich nur auf GOOGLE ALERTS (https://www.google.de/alerts) verlassen.  Hier kann man Benachrichtigungen zu verschiedenen Themen erstellen lassen und wenn Google als Suchmaschine News zu einem bestimmten Thema findet, werden die Nutzer (u.a. ICH!) darüber informiert.

Ich habe zahlreiche ALERTS abonniert und kann deshalb behaupten, dass das Trinkwasser in Deutschland zwar eine gute Qualität hat, doch TÄGLICH (wirklich!) Meldungen zu Problemen im Internet zu finden sind. Hier handelt es sich um „offizielle Meldungen“ – und es stellt sich mir die Frage, wie hoch die tatsächliche Anzahl von Verkeimungen des Trinkwassers ist. Laut Aussage von Fachleuten des „Kompetenz-Netzwerks Capnetz“ (mir persönlich unbekannt, Kompetenz zum Thema von mir zur Zeit unbestätigt) werden durch verkeimtes Trinkwasser jährlich 15.000 – 30.000 Personen durch die Legionärskrankheit befallen. (Quelle: http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/tid-26398/legionellen-gefahr-aus-dem-duschkopf_aid_777261.html).

Wenn also Google ALERTS mir täglich „nur“ 4-5 Meldungen zum Thema „Verkeimung von Trinkwasser“ präsentiert, das zuvor genannte „Kompetenz-Netzwerks Capnetz“ von 15.000 – 30.000 Meldungen spricht, stellt sich auch mir die Frage, auf welche Aussagen man sich als täglicher Konsument von Trinkwasser verlassen soll oder kann. Diese Frage ist zur Zeit noch offen. Wenn man sich auf die Qualität des eigenen Trinkwassers verlassen möchte, dann ist die Berichterstattung zu diesem Thema doch leider sehr unbefriedigend.

Was ich anmerken möchte: Ich bekomme täglich so viele Informationen, Anfragen und Meldungen und auch investigative Hinweise zum Thema „Trinkwasser, Trinkwasserverkeimung und offensichtlichen Verstößen gegen die Trinkwasserverordnung“, dass ich diesen Hinweisen nicht ZEITNAH nachgehen kann. Neben meiner Tätigkeit als TRINKWASSER-BLOGGER führe ich noch ein „normales Leben“. Ich bitte deshalb um Verständnis, wenn meine Antworten auf Ihre Fragen (ich weiß…manchmal SEHR dringend….) doch ein wenig länger benötigen. 

 

 

 

Verbraucherschutzberichte – Schöne Fotos verdecken unschöne Fakten.

Zur Zeit werden von zahlreichen Gesundheitsämtern aktuelle Zahlen zum Jahre 2015 veröffentlicht. Obwohl sich die Inhalte teilweise gleichen, ist die „Verpackung“ doch immer eine andere. Und soooo schön: Die von externen Bildagenturen eingekauften Fotos. 

Heute beschäftige ich mich mit dem Verbraucherschutzbericht des Landes Niedersachsen. Den 31-seitigen Bericht können Sie HIER detailliert nachlesen.
Für diesen Bericht habe ich mir  die Seite 22 ausgesucht. Hier geht es darum, dass bei den Prüfungen festgestellt wurde, dass jedes zehnte Bier in Niedersachsen „unerwünschte Keime“ aufwies. Nun gut, 10 Bier trinkt man recht selten, aber da man ja nicht allein in einer Kneipe oder einem Biergarten sitzt, ist die Gefahr natürlich doch sehr hoch, dass man genau eines dieser 10 Biere vorgesetzt bekommt – und vielleicht gar noch das zweite auch aus dieser „Charge“.

Auf dieser einzigen Seite im Bericht findet sich der folgende Satz:
„Die Hälfte der Studien führte bei 28 bis 52 Prozent des jeweils untersuchten Probenkontingentes zum Nachweis unerwünschter Keime.“

Oh. Die Hälfte von 100 Studien (gemeint sind wohl dieProben) (50 %) führte bei 50% – also dann bei 25% aller Proben zu dem Ergebnis, dass Keime vorhanden sind. Lassen wir mal einfach diese VON-BIS-Angaben weg, dann sieht man, dass im Bier in Niedersachsen eine Menge Keime vorkommen. Und wenn man dann im nächsten Absatz liest:

Vereinzelt waren Proben aufgrund der Art bzw. des Ausmaßes der festgestellten Keimgehalte oder aufgrund grobsinnlich wahrnehmbarer Abweichungen als für den Verzehr ungeeignet zu beurteilen. „

….dann ist ein Biergenuss in Niedersachen nicht wirklich ein Biergenuss.

Für einen offiziellen Bericht finde ich die Angabe „vereinzelt“ doch sehr ungenau – aber Hauptsache die Fotos sind schön, oder? Und weil vielleicht nur eine einzige Seite im Bericht für die richtigen Fakten nicht so wirklich ausreichend war, folgen im Bericht ein paar Sätze, die zu verstehen geben, dass Handlungsbedarf (sorry, „Verbesserungspotenzial“) besteht,doch Details werden nicht genannt.

Im Bericht heißt es:
„Daher ist es unerlässlich, die Schankanlagen und das Anlagenumfeld
in regelmäßigen Abständen wirksam zu reinigen und zu desinfizieren
und so dauerhaft in einem hygienisch einwandfreien
Zustand zu halten. Untersuchungen zur Betriebsstätten- und
Anlagenhygiene belegen, dass hier ein nicht unerhebliches Verbesserungspotenzial besteht.“

Wow. Problem erkannt – und dann? Zur exakten Vorgehensweise zur Verminderung von Keimen im Bier in Niedersachsen finden sich im Bericht keine weiteren Hinweise. Schade eigentlich.

Von Journalisten, Politikern, etc. erwartet man (in Berichten, Doktorarbeiten, etc.) eine exakte Quellenangabe. Verständlich. Deshalb finde ich, dass der finale Absatz im Verbraucherschutzbericht des Landes Niedersachsen, der von Herrn Christian Meyer als „Niedersächsischer Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“ unterzeichnet wurde, hier der Öffentlichkeit noch ein paar Detailinformationen schuldet.

Warum? Im letzten Absatz dieses Berichtes heißt es:
„Obwohl diese Untersuchungsergebnisse im Vergleich zu den Ergebnissen anderer Studien deutlich günstiger ausfallen, werden aufgrund der Vielzahl von Getränkeschankanlagen auch zukünftig regelmäßige Probenuntersuchungen sowie eine zielgerichtete Anlagenüberwachung im Rahmen risikoorientierter Betriebskontrollen erforderlich sein.“

Ich würde deshalb erwarten, dass der Formulierung „im Vergleich zu den Ergebnissen anderer Studien“ auch eine Quellenangabe folgt. Diese Formulierung könnte bedeuten, dass wir (sorry, ich komme aus Niedersachsen) Niedersachsen in anderen Bundesländern noch schlimmer gefährdet sind. Man stelle sich vor, dass der gemeine und wenig keimgewohnte Niedersachse z.B. in den Süden der Republik zum Oktoberfest reist, dort Bier in großen Mengen aus noch größeren Behältnissen konsumiert und danach großen Schaden davonträgt, weil, ja, weil die Keimbelastung im Bier ungewohnt hoch war.

ACH.
Aber vielleicht ist ja Bier gar nicht ihr Lieblingsgetränk und Bakterien, Keime und Viren in den wasserführenden Leitungen von Schankanlagen interessieren Sie deshalb so rein gar nicht? Vielleicht finden Sie dann Gefallen an einer Abhandlung über Schadstoffe in Flip-Flops – auch kostenlos im Gesundheitsbericht (Verlinkung siehe oben) nachzulesen.