Das Gesundheitsamt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen hat die zuvor verhängte Abkochverordnung für das Trinkwasser der Burgheimer Gruppe teilweise zurückgezogen. Diese Maßnahme war ursprünglich aufgrund des Nachweises von coliformen Bakterien im Wasser der genannten Gruppe eingeleitet worden.

Neueste Wasserproben haben es ermöglicht, die Abkochverordnung in bestimmten Bereichen des Versorgungsgebiets aufzuheben. Insbesondere in Burgheim und den Rain-Ortsteilen ist das Abkochen nicht mehr notwendig, da hier keine coliformen Bakterien mehr nachgewiesen wurden.

In Gebieten wie Dezenacker, Längloh, Illdorf, Biding, Leidling, St. Wolfgang, Ehekirchen, Wallertshofen, Ambach, Bonsal, Buch, Dinkelshausen, Fernmittenhausen, Hollenbach, Holzkirchen, Nähermittenhausen, Ried, Schainbach, Schönesberg, Seiboldsdorf, Walda, Waidorf, Rohrenfels, Baiern, Isenhofen, Ballersdorf (ausgenommen am Südhang), Ergertshausen und Wagenhofen muss das Wasser weiterhin abgekocht werden. Eine Chlorung ist nicht vorgesehen, da das Abkochen eine ausreichende Desinfektion sicherstellt. Die Untersuchung zur Ermittlung der Ursache für den Eintrag der Keime in das Wasser ist noch im Gange, und weitere Wasserproben wurden bereits entnommen. Die Abkochverordnung bleibt in Kraft, bis eine einwandfreie Wasserqualität wiederhergestellt ist.

Aufgrund der Möglichkeit der Übertragung von Krankheiten wie Durchfall durch coliforme Bakterien im Trinkwasser, empfiehlt das Gesundheitsamt, dass das Wasser der Burgheimer Gruppe nur in abgekochtem Zustand verwendet werden sollte. Die Bewohner der betroffenen Gebiete werden aufgefordert, die Anweisungen des Gesundheitsamtes weiterhin zu befolgen und Leitungswasser nur nach dem Abkochen zu trinken und zu nutzen.