Das Thema „Trinkwasser- & Trinkwasserdesinfektion ist ein sehr umfangreiches Thema Aufgrund der Vielzahl an Informationen, Gesetzen, Verordnungen und Regelwerken können auch manche Hersteller leicht den „Überblick“ verlieren. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass z.B. mit dem Begriff „umweltfreundlich“ geworben wird, obwohl Bakterien und Keime abgetötet werden. Laut Biozid-Richtlinie ist genau diese Art der Werbung verboten. Außerdem wird oftmals der Begriff „Reinigung“ und „Desinfektion“ verwechselt, obwohl dieses durch den Gesetzgeber klar unterschieden wird.
Als typische Fehlinformation gelten hier z.B. die Zusätze von Silber(ionen) und die Anwendung von Wasserstoffperoxid zur Desinfektion von Trinkwasser. Dabei ist es so einfach: Silber und Silberchlorid sind laut „Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gem. §11 Trinkwasser verordnung 2001“ in Teil IIIa nur als KONSERVIERUNGSMITTEL genannt und nicht als Desinfektionsmittel. Ebenso verhält es sich mit Wasserstoffperoxid. Dieser Stoff wird dort nur als OXIDATIONsmittel genannt. Außerdem muss es laut DVGW-Regelwerk W291 „Reinigung und Desinfektion von Wasserverteilungsanlagen“ in einer 25 Mal höheren Dosierung eingesetzt werden als Chlordioxid im patentierten Zwei-Komponenten-Verfahren, wie es durch die Firma biostream GmbH hergestellt wird.