Im Mai 2023 hat Neuenstein-Eschelbach, ein Teil der Stadt Neuenstein im Hohenlohekreis, eine Wasserkrise erlebt. In einer routinemäßigen Trinkwasserprobe wurde eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt, was auf das Vorhandensein von Keimen im Trinkwasser hinwies​1​.

Die Stadtverwaltung hat schnell reagiert und die Einwohner informiert, dass das Trinkwasser bis auf Weiteres abgekocht werden muss. Dies galt nicht nur für das Trinkwasser, sondern auch für Wasser, das zum Reinigen von Geschirr und zum Zähneputzen verwendet wird. Der Bürgermeister, Karl Michael Nicklas, teilte dem SWR mit, dass die Abkochanweisung mindestens bis zum darauffolgenden Mittwoch in Kraft bleiben würde, und dass weitere Wasserproben entnommen würden.

Die Stadt plante, das Wasser mit Chlor zu desinfizieren, um die Verunreinigung zu beseitigen. Die angewandten Chlorwerte entsprachen den in der Trinkwasserverordnung zulässigen Grenzen. Nach der Chlorung sollte eine weitere Untersuchung des Wassers durchgeführt werden. Sollte diese Untersuchung keine Probleme aufzeigen, würde die Stadt das Abkochgebot aufheben und die Bürger informieren.

Die genaue Ursache der Verunreinigung war zunächst unklar, doch die Stadtverwaltung begann umgehend mit der Ursachenermittlung​1​. Das Innenministerium Baden-Württemberg und die Berufsfeuerwehr Reutlingen, die die Situation als gering gefährlich einstuften, überwachten den Vorfall aufmerksam.

Am 24. Mai 2023 um 18:22 Uhr gab das Innenministerium Baden-Württemberg schließlich eine Entwarnung heraus. Diese Entwarnung galt für die gesamten Gebiete des Hohenlohekreises und Schwäbisch Hall. Sie signalisierte das Ende des „Trinkwasserabkochgebots für die Ortsteile Eschelbach und Obersöllbach – Neuenstein-Eschelbach und Neuenstein-Obersöllbach“, das am 19. Mai 2023 um 12:58:42 Uhr ausgesprochen worden war.

Diese Krise hat die Wichtigkeit regelmäßiger Wasserqualitätskontrollen und einer schnellen Reaktion auf Qualitätsprobleme verdeutlicht. Die Stadt Neuenstein konnte durch ihr schnelles Handeln und die Durchführung geeigneter Maßnahmen eine potenziell gesundheitsgefährdende Situation abwenden.