Das Thema „Trinkwasser- & Trinkwasserdesinfektion“ wird regelmäßig in Magazinen für Campingmobile, Caravan-Besitzer und auch Yachtbesitzer aufgegriffen.


Der Wirkstoff Wasserstoffperoxid wird in der UBA-Liste des Umweltbundesamtes nur als OXIDATIONsmittel genannt. Außerdem muss es laut DVGW-Regelwerk W291 „Reinigung und Desinfektion von Wasserverteilungsanlagen“ in einer 25 Mal höheren Dosierung eingesetzt werden, um die gleiche Wirksamkeit zu Erreichen, wie z.b. das Chlordioxid, wie es von der biostream® GmbH vertrieben wird.

Warum ich das Thema Desinfektion von Trinkwasser mit Produkten auf Wasserstoffperoxid aufgreife? Ganz einfach!

Gerade im Bereich der Zahnärzte wird von den Dentaldepots immer wieder auf die Gefahr der Verkeimung des Wassers hingewiesen. Empfohlen werden dann Produkte, die schon seit Jahren am Markt sind. Dabei fallen immer wieder Namen von Produkten, die „schon immer“ eingesetzt werden. Ich will hier keine Namen nennen, aber der Zahnarzt sollte nur ein einziges Mal einen Blick auf die Inhaltsstoffe der teuer eingekauften Desinfektionsmittel richten. Wenn Produkte zur Desinfektion von Dentaleinheiten der Marktführer eingesetzt werden, finden Sie sicherlich den Wirkstoff Wasserstoffperoxid. Dabei spielt die Konzentration des Wirkstoffes Wasserstoffperoxid nicht wirklich eine Rolle.

Warum nicht?
Weil die eingesetzten Konzentration größtenteils bei 8% liegen und zudem oftmals QAV (Quartäre Ammoniumverbindungen) in der Zubereitung vorhanden sind. Suchen Sie mal bei Google® nach „Quartäre Ammoniumverbindungen“ und fragen Sie sich dann, warum z.b. Coca-Cola® als verantwortungsvoller Hersteller von Getränken auf den Einsatz von Quartären Ammoniumverbindungen vollends verzichtet.

Fazit:
Wasserstoffperoxid ist laut Umweltbundesamt ein Oxidationsmittel und kein Desinfektionsmittel. Und Kontakte mit Zahnärzten bestätigen, dass trotz Einsatz der vom Hersteller der Dentaleinheiten empfohlenen Produkte (mit Wirkstoff Wasserstoffperoxid) Keime, wie z.b. E.Coli, Pseudomonas oder Legionellen eine erhöhte Gesamtkeimzahl nachgewiesen wurde.