Das Thema „Trinkwasser- & Trinkwasserdesinfektion ist ein sehr umfangreiches Thema Aufgrund der Vielzahl an Informationen, Gesetzen, Verordnungen und Regelwerken können auch manche Hersteller leicht den „Überblick“ verlieren. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass z.B. mit dem Begriff „umweltfreundlich“ geworben wird, obwohl Bakterien und Keime abgetötet werden. Laut Biozid-Richtlinie ist genau diese Art der Werbung verboten. Außerdem wird oftmals der Begriff „Reinigung“ und „Desinfektion“ verwechselt, obwohl dieses durch den Gesetzgeber klar unterschieden wird.

Als typische Fehlinformation gelten hier z.B. die Zusätze von Silber(ionen) und die Anwendung von Wasserstoffperoxid zur Desinfektion von Trinkwasser. Dabei ist es so einfach: Silber und Silberchlorid sind laut „Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gem. §11 Trinkwasser verordnung 2001“ in Teil IIIa nur als KONSERVIERUNGSMITTEL genannt und nicht als Desinfektionsmittel. Ebenso verhält es sich mit Wasserstoffperoxid. Dieser Stoff wird dort nur als OXIDATIONsmittel genannt. Außerdem muss es laut DVGW-Regelwerk W291 „Reinigung und Desinfektion von Wasserverteilungsanlagen“ in einer 25 Mal höheren Dosierung eingesetzt werden als Chlordioxid im patentierten Zwei-Komponenten-Verfahren, wie es durch die Firma biostream GmbH hergestellt wird.


Und es wird noch einfacher: Laut UBA-Liste (Umweltbundesamt) Teil Ic gibt es nur 5 Aufbereitungsstoffe, die zur Desinfektion von Trinkwasser eingesetzt werden dürfen: Calciumhypochlorit, Chlor, Chlordioxid, Natriumhypochlorit und Ozon. Diese fünf Aufbereitungsstoffe werden in der Richtlinie Nr. 5 des Arbeitskreises der Küstenländer für Schiffshygiene im Einvernehmen mit der Seeberufsgenossenschaft auf nur noch 3 Stoffe reduziert. Eine Aufnahme von Chlordioxid in diese Richtlinie ist nach zwei-jähriger Testphase bei der deutschen Bundesmarine am 21.7.2008 auf unseren Antrag hin aufgenommen worden. Diese drei Stoffe sind Natriumhypochlorit, Calciumhypochlorit und Chlordioxid. Bei der Desinfektion mit hyperchlorigen Säuren (Natriumhypochlorit, Calciumhypochlorit) ist laut
Trinkwasserverordnung auf die Bildung von Trihalogenmethanen (THM) zu achten. THM weisen karzinogene Eigenschaften auf. Der Summengrenzwert laut TrinkwV beträgt 50 Mykrogramm/l. Bei Testmessungen durch eine Oberstabsapothekerin der Bundesmarine wurden nach Desinfektion mit Calciumhypochlorit Werte von 450 Mykrogramm/l gemessen! Das ist eine Überschreitung des Grenzwertes um das Neunfache!

Leider kann der Endanwender diese Desinfektionsnebenprodukte (DNP) nicht ermitteln, da hierfür eine sehr teure Technik (Gaschromatograph) eingesetzt werden muss. Eine Anwendung von chlorhaltigen Produkten (z.B. WC-Reiniger) ist deshalb nicht zu empfehlen. Die Untersuchungen bei der Bundesmarine haben gezeigt, dass das von uns vertriebene Chlordioxid die geringsten DNPs bildet. Chlordioxid kann nämlich auch nach dem sogenannten Salzsäure-Chloritverfahren hergestellt werden. Dieses so produzierte Chlorioxid ist – im Gegensatz zu dem von uns vertriebenen Chlordioxid – sehr sauer (niedriger pH-Wert) und wird so Korrosionen auslösen.

Außerdem werden hohe Werte an DNP generiert.

Wichtigster Vorteil der biostream® – Produkte:
Entgegen der Meldung in der Zeitschrift SEGELN (Nr.3 / März 2007) gibt es DOCH Produkte, welche bereits aufgewachsene Biofilme bekämpfen: biostream TRAVEL, biostream ZERO und biostream ASEPTICA. Biofilme bilden sich in wasserführenden Leitungen und sind erfahrungsgemäß auf Grund der bisher zur „Desinfektion“ eingesetzten Produkte in zahlreichen Yachten und Wohnmobilen aufzufinden. Weitere Informationen zum komplexen Thema Biofilm finden Sie auf unserer Homepage www.biostream.de. Eine Untersuchung des Institutes für Lebensmittelwissenschaft und Ökotrophologie der Leibniz-Universität Hannover unter Führung von Dr .rer. nat. H.-D. Werlein bestätigt in 1.620 Einzeltests eine Wirksamkeit von 99,9% gegenüber im Trinkwasser
vorkommender Keime bei Einwirkzeiten von nur 5 Minuten. Wenn bereits ein Biofilm aufgewachsen ist, empfehlen wir eine Grundsanitation mit unserem Produkt biostream TRAVEL/ZERO in einer höheren Dosierung mit anschließendem gründlichen Ausspülen. Den Inhalt einer Ampulle biostream ASEPTICA können Sie auf ca. 100 Liter Tankwasser geben und müssen dieses Wasser nicht ausspülen, da der Wirkstoff in dieser Konzentration die gesetzlichen Grenzwerte einhält! Dadurch wird eine Wiederverkeimung erfolgreich bekämpft – ohne den Einsatz von Silber!

Wir haben moch weitere Informationen für Sie zum Thema Trinkwasserdesinfektion vorbereitet. Wenn auch Sie Ihr Trinkwasser effektiv entkeimen wollen, dann schreiben Sie eine E-Mail an info(@)biostream.de oder rufen Sie direkt an: 05138 – 708 78 38.